Das freistehende Wohnhaus, die Doppelhaushälfte, das Reihenhaus oder auch das Zweifamilienhaus bildet die häufigst vorkommende Bewertungsvariante.Gilt hier auch das Sachwertverfahren auch als das eindeutig marktgerechtere Bewertungsverfahren, so wird trotzdem der Ertragswert stützend ermittelt und hinzugezogen, da auch die Vermietung einer solchen Immobilie keine Ausnahme mehr darstellt.Die Bewertung kann in diesem Falle kurz, gekürzt oder vollumfänglich durchgeführt werden. In Sonderfällen oder bei weiteren Anfahrten sind die angegebenen Honorare an die spezielle Situation anzupassen.Gutachten werden benötig bei•Verkäufen einer Immobilie oder Kaufabsichten•Erbauseinandersetzungen•in Betreuungsfällen für den•bei gerichtlichen Auseinadersetzungen, z.B. Scheidungen•in Entschädigungsfällen•bei Zwangsversteigerungen•bei Aufhebungen einer Eigentümergemeinschaft Wählen Sie die für Sie passende Gutachtenform.