Es gibt 3 Ausführungsvarianten eines Gutachtens je nach Verwendungszweck:
1.
die Kurzversionz.B. für den Verkauf einer Immobilie
2.
die gekürzte Normalversion z.B. für bei internen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall oder bei der
Auflösung gemeinschaftlichem Eigentums
3.die Normalversion für gerichtliche Auseinandersetzungen oder sonstigen anwaltliche 1. die KurzversionFür normale Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, die im Volleigentum (kein Erbbaurecht oder Sondereigentum nach dem WEG)stehen und bei denen keine besondere Schadensuntersuchung erforderlich ist, kann eine Kurzfassung ohne ausführliche Beschreibungen der Bausubstanz jedoch mit dem Nachweis der Sach- und/oder Ertragswertberechnung sowie den Fotos des Ortstermins erstellt werden. Umfang ca. 35 SeitenKosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus 1.050 EURzzgl. MwSt. Die Zusatzkosten für entfernter liegende Objekte >10 KM sind abzusprechen. Zusatzkosten: Aufmessung und Berechnung der Wohnflächen zzgl. 180 EUR zzgl. MwSt.2. die gekürzte NormalversionDie gekürzte Normalversion gilt ebenfalls für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen stellt die Variante zwischen der Kurz- und der ausführlichen Normalversion dar. Die textliche Beschreibung sowie die Anlagen sind umfangreicher; Die Seitenzahl beträgt ca. etwa 50 Seiten.Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus 1.350 EURzzgl. MwSt. Die Zusatzkosten für entfernter liegende Objekte >10 KM sind abzusprechen. Zusatzkosten: Aufmessung und Berechnung der Wohnflächen zzgl. 180 EUR zzgl. MwSt.3. die ausführliche NormalversionDas Honorar für das privat beantragte Gutachten richtet sich nach Nummer 7 der VermWertGebO und beträgt netto 0,2 % des Verkehrswertes zzgl. 1.250 EUR+ Nebenkosten. Die erste Papierausfertigung, eine PDF Ausfertigung incl. der Fotos sind enthalten.Liegen keine Grundrisse des Objektes und Berechnungen der Wohnfläche vor, so ist eine erneute Aufmessung der Räume und des Gebäudeumringes erforderlich. Diese Aufmessung der Räume zur Bestimmung der Wohnfläche und Berechnung der Bruttogrundfläche wird je nach Aufwand mit mindestens 180 EUR abgerechnet. Die Wohnfläche Ihres Gebäudes wird damit jedoch neu bestimmt. EIne Grundrissdarstellung kann angefertigt werden.Nach diesem Berechnungsmodus ergeben sich folgende Honorare:Verkehrswert 100.000 EUR >> Honorar 1.450 EUR + Ausfertigungen + evtl. AufmessungVerkeshrwert 200.000 EUR >> Honorar1.650 EUR + Ausfertigungen + evtl. AufmessungVerkehrswert500.000 EUR >> Honorar2.250 EUR + Ausfertigungen + evtl. AufmessungAb einem Verkehsrwert von 1 Mio EUR verändert sich der Berechnungsgrundsatz, siehe unter 7.1.1 VermWertGebOBei gerichtlichen Gutachten richtet sich das Honorar nach dem “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG”