Grundstücksteilung
Wenn ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen will
Wenn Sie nur einen Teil eines Grundstücks erwerben oder verkaufen
wollen, so ist eine Teilungsvermessung durchzuführen.
In einem solchen hoheitlichen Verfahren wird der gewünschte Teil des
bestehenden Grundstücks abgetrennt, erhält eine eigene
Flurstücksnummer und kann anschließend als eigenständige
Grundbucheinheit abgeschrieben und verkauft werden. Der ÖbVI
beantragt nach der Auftragserteilung durch den Eigentümer, Erwerber
oder Bauträger zunächst die erforderlichen Katasterunterlagen und
die Teilungsgenehmigung beim zuständigen Katasteramt und der für
das Baurecht zuständigen Baugenehmigungsbehörde.
Liegen die Unterlagen und die Teilungsgenehmigung vollständig vor,
so erfolgt die örtliche Vermessung. Bei diesem Termin werden die
alten Grenzen untersucht und die Abmarkungen (Grenzsteine etc.)
aufgesucht. Anschließend wird die neue Grenze, so wie von Ihnen
beantragt, in die Örtlichkeit übertragen und es werden Grenzsteine
oder vergleichbare Abmarkungen (Rohre, Meißenzeichen) gesetzt,
um den neuen Grenzverlauf kenntlich zu machen.
Bei diesem Vermessungstermin kann sowohl der Eigentümer als auch
der Erwerber anwesend sein.
Im Büro werden nun die Protokolle (Risse) und Berechnungen (neue
Flächen) angefertigt und alle Beteiligten (Eigentümer, Nachbarn,
Erwerber) zu einem weiteren örtliche Termin, dem Grenztermin,
eingeladen. An diesem Termin erläutert der Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieur selbst die Grenzen und klärt möglich Fragen
zu alten Grenzpunkten und dem Grenzverlauf.
Die Messung wird nun dem Katasteramt eingereicht und in die
öffentlichen Karten und Verzeichnisse übernommen. Der Eigentümer, der Notar und das Grundbuchamt erhalten abschließend die entsprechenden Unterlagen vom
Katasteramt, damit das neu gebildete Teilgrundstück gemäß Kaufvertrag ins Eigentum des Käufers übergehen kann.
dipl.-ing.
hubertus kleinbielen
öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur ÖbVI