Der Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom jeweiligen Land mit hoheitlichen Vermessungsaufgaben beliehen wurde. Er nimmt damit eine besondere Stellung zwischen freiem Beruf und öffentlicher Verwaltung ein. Seine Vermessungen besitzen dieselbe rechtliche Wirkung wie Vermessungen der Katasterbehörden. Seinen Kostenberechnungen liegen die Gebührenordnungen der Länder zugrunde, die streng einzuhalten sind. Es handelt sich um hoheitliche Gebühren und nicht um rei kalkulierbare Honorare wie bei privatrechtlichen Vermessungsaufgaben

Hoheitliche Vermessungsaufgaben

bestehen im Kernbereich aus

• Grenzvermessungen o Feststellung bestehender Grundstücksgrenzen o Wiederherstellung verlorengegangener Grenzpunkte o Erneuern von Abmarkungen • Teilungsvermessungen o Zerlegung eines Grundstücks in mehrere neue Flurstücke o Vorbereitung von Grundstücksverkäufen oder Bebauungen • Gebäudeeinmessungen o Vermessung neu errichteter Gebäude o Übernahme in das Liegenschaftskataster • Amtliche Lagepläne o Amtliche Lagepläne nach §3, §17 und §18 der BauPrüfVO für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen und Baulast-Eintragungen • Beratung und Gutachten o Grundstücksgrenzen untersuchen, anzeigen und abmarken o Grenzstreitigkeiten o Kataster- und Eigentumsfragen klären o Grenzgutachten für Gerichte und private Auftraggeber bei streitigen Grenzeinrichtungen

Unser privatrechtlicher

Aufgabenbereich

• Bauvermessungen und Absteckungen • einfache Lagepläne für Bauvorhaben • Bestandsaufnahmen für Planungen • Technische Gelände- und Höhenaufnahmen • Volumenberechnungen und Massenermittlungen • Ingenieurtechnische Beratungsleistungen • Luftbildmessungen und Digitalvermessung

zum Ingenieurbüro

Dipl.-Ing.

Hubertus KLEINBIELEN

Öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur ÖbVI

unser Katasterbereich

Projekt “Kolumbien” Projekt “Kolumbien”
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Unsere beiden Bereiche sind täglich für alle Arbeiten rund um Ihre Liegenschaften da.

Wir entwickeln Baugebiete durch die Übertragung der Planung in die Örtlichkeit

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